PSA-INFORMATIONEN

Persönliche Schutzausrüstungen werden in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Wir informieren Sie über die spezifischen Details der einzelnen PSA-Kategorien.

PSA KATEGORIE I

Schutzkleidung der Kategorie I schützt vor einfachen Risiken, deren Auswirkungen rechtzeitig und ohne Gefahr vom Benutzer wahrgenommen werden können – dazu gehören unter anderem oberflächliche mechanische Verletzungen oder der Kontakt mit Schmutz. Für Schutzkleidung der Kategorie I muss keine EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt werden.

PSA KATEGORIE II

In dieser Kategorie werden alle PSA erfasst, die weder der Kategorie I noch der Kategorie III zugeordnet sind. Sie schützt Personen vor Gefahren mittleren Risikos, z.B. als Warnschutzbekleidung oder leichter Hitzeschutz. Eine externe Stelle muss Schutzkleidung der Kategorie II zertifizieren und eine EU-Baumusterprüfbescheinigung ausstellen. Diese ist für 5 Jahre gültig.

PSA KATEGORIE III

Kategorie III werden alle PSA zugeordnet, die gegen tödliche Gefahren oder ernste irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen und bei denen man davon ausgehen muss, dass der Benutzer die unmittelbare Wirkung der Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann, z.B. die Gefahr eines Störlichtbogens oder Chemikalienspritzer. Die Zertifizierung muss ebenfalls durch eine externe Stelle erfolgen. Außerdem unterliegt PSA der Kategorie III einem Qualitätssicherungssystem, welches die Überwachung sicherstellt und die Prüfung in regelmäßigen Abständen wiederholt. Die ausgestellte EU-Baumusterprüfbescheinigung ist ebenfalls für 5 Jahre gültig.

VEREDELUNG UND VERÄNDERUNG VON PERSÖNLICHER SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)

Besonders bei der Veredelung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist es notwendig, dass die Art der Veredelung speziell auf die Baumusterprüfbescheinigung der PSA abgestimmt ist und dementsprechend nachzertifiziert ist. Auch hier bietet PLANAM eine Vielzahl an zertifizierten Möglichkeiten, Ihr Firmen-Logo auf die PSA aufzubringen. Bei jeglicher Veränderung von PSA, die nicht nachzertifiziert ist, erlischt die Baumusterprüfbescheinigung und der vollständige Schutz des Trägers ist nicht mehr gewährleistet.

CE-KENNZEICHNUNG

In der Verordnung (EU) 2016/425 wird die Kennzeichnung von Persönlicher
Schutzausrüstung mit dem CE-Zeichen beschrieben. CE heißt übersetzt „Conformité Européenne“ – „Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien“.

  • es ist eine Herstellererklärung
  • das CE-Zeichen wird immer vor dem Inverkehrbringen angebracht
  • dies betrifft nur Produkte, für die nach einer bestimmten Richtlinie die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist
  • es ist somit keine freiwillige Kennzeichnung
  • alle PSA der Kat. I, II und III müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein

Das Kennzeichen legt einen Mindest-Sicherheitsstandard für Produkte fest. Kennzeichnungspflichtige Produkte müssen mit „CE“ gekennzeichnet werden, damit sie überhaupt innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden dürfen.